Ihre fragen - Unsere antworten
COVID - 19
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Wann ist ein Test sinnvoll?
Insbesondere vor Treffen mit Familie und Freunden, Besuchen im Krankenhaus und Altersheim oder bei einer Rückkehr an den Arbeitsplatz empfiehlt sich ein Test. Auch für Betriebe und Einrichtungen, deren Mitarbeiter nicht im Home-Office sind, empfiehlt sich ein regelmäßiger Test. Dadurch können die eigenen Mitarbeiter geschützt und Infektionsketten vermieden werden. Auch Reisende (egal ob beruflich oder privat) sollten sich testen, in vielen Fällen ist dies sogar gesetzlich erforderlich bzw. kann die Quarantäne Zeit verringern (z.B. bei Einreise in bestimmten Ländern). -
Brauche ich einen Termin, um mich testen zu lassen?
Nein, Sie benötigen keinen Termin, um einen der drei Corona-Tests bei uns durchführen zu lassen. Kommen Sie einfach innerhalb unseren Öffnungszeigen zu unserem Testzentrum. Wir testen Sie auf jeden Fall, auch an den Weihnachtsfeiertagen und Silvester. -
Was passiert bei einem positiven Testergebnis?
Sollte Ihr Testergebnis positiv sein, ist es zwingend notwendig sich in häusliche Quarantäne zu begeben und die vom Gesundheitsministerium und RKI vorgesehenen Maßnahmen zu befolgen. Da es sich bei SARS-CoV-2 nach dem Infektionsschutzgesetz um eine meldepflichtige Krankheit handelt, sind wir verpflichtet, Ihre Daten an das zuständige Gesundheitsamt zu übermitteln, welches sich mit Ihnen in Verbindung setzt, um das weitere Vorgehen abzustimmen und die Rückverfolgung Ihrer Kontaktpersonen sicherzustellen. Zusätzlich sollte der Befund Ihres positiven Antigen-Schnelltests mittels PCR-Test überprüft werden. -
Darf ich mit einem negativen Testergebnis reisen?
Die Reisebestimmungen sind weltweit unterschiedlich. Jedes Land entscheidet selbst ob und welcher Nachweis zur Einreise benötigt wird. In vielen Fällen sind Antigen-Schnelltests genauso anerkannt wie PCR-Tests. Informieren Sie sich diesbezüglich auf der Webseite des Auswärtigen Amtes bzw. bei den zuständigen Behörden (z.B. Gesundheitsministerien) der Länder, in die Sie reisen. -
Wird ein negatives Testergebnis nach Einreise aus einem Risikogebiet anerkannt?
Ja. Das Bundesministerium für Gesundheit hat in seiner neuen Strategie (Stand 11.11.2020) beschlossen, dass bei Einreise aus einem Risikogebiet auf Anforderung des jeweiligen Gesundheitsamtes ein negativer PCR- oder Antigen-Test vorzulegen ist. Dieser Nachweis kann entweder in Papierform oder digital vorgelegt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums. -
Wie sicher ist der Schnelltest?
Wir verwenden ausschließlich Schnelltests, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet und vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Abstimmung mit dem Robert-Koch Institut (RKI) festgelegten Mindestkriterien für Antigen-Tests erfüllen. Derzeit übererfüllen unsere Schnelltests die Anforderungen des RKI bezüglich der Sensitivität von 96,5 % und der Spezifität von 99,5 %. -
Welche Dokumente muss ich mitbringen?
Um eine schnelle Durchführung zu gewährleisten, bitten wir Sie die vorausgefüllte Erklärung zum Datenschutz und Datenweitergabe mitzubringen: Für Antigentests und für Antikörper-Tests. Falls Sie keine Möglichkeit haben die Dokumente vorab auszufüllen, können Sie dies auch vor Ort erledigen. Zusätzlich bitten wir Sie einen gültigen Lichtbildausweis zum Datenabgleich bzw. zum Erfassen der Personalausweisnummer mitzubringen.